Neues Betreuungsrecht 2023

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Ab dem 1. Januar 2023 ist ein neues Betreuungsrecht in Kraft getreten. Ziel der neuen Regelungen ist es, ein selbstbestimmtes Leben bei Krankheit und Behinderung und den Schutz der erwachsenen Person zu unterstützen.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt:

„Im Mittelpunkt des neuen Betreuungsrechts stehen die Wünsche der Betroffenen. Und genau da gehören sie hin: Denn alle Menschen haben einen Anspruch auf Selbstbestimmung und Würde – auch diejenigen, die ihre Angelegenheiten nur begrenzt selbst regeln können. Das neue Recht legt außerdem fest, welche persönlichen und fachlichen Voraussetzungen berufliche Betreuerinnen und Betreuer mitbringen müssen. Und es stärkt eine tragende Säule des Betreuungssystems: die Betreuungsvereine. All das sind gute Nachrichten für Betreute – also potentiell für uns alle.“

Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

Das neue Betreuungsrecht ab 2023 stärkt die Selbstbestimmungsrechte der Betreuten, was Auswirkungen auf die Aufgaben der rechtlichen Betreuungen und damit auch auf die Assistenzleistungen in der Eingliederungshilfe hat.


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