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Die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland soll inklusiver werden. Mit dem geplanten Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG), das zum 1. Januar 2028 in Kraft treten soll, verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Unterstützungsleistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderung künftig stärker zusammenzuführen.Auch für die alsterdorf assistenz ost hat diese Entwicklung große Bedeutung. Denn die enge Zusammenarbeit unterschiedlicher Hilfesysteme ist in vielen Bereichen bereits heute Teil der täglichen Praxis.
Ein gemeinsames Unterstützungssystem für alle jungen Menschen
Bislang sind Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe häufig unterschiedlichen Systemen zugeordnet. Für Familien bedeutet das oft komplexe Zuständigkeiten und schwierige Abstimmungsprozesse.
Das geplante IKJHG soll hier neue Wege eröffnen: Künftig sollen Kinder, Jugendliche und ihre Familien möglichst unabhängig von der Art des Unterstützungsbedarfs eine zentrale Anlaufstelle erhalten. Ziel ist es, bestehende Grenzen zwischen den Hilfesystemen abzubauen und Unterstützungsangebote besser miteinander zu verzahnen.
Inklusion ganzheitlich denken
Das Gesetz folgt einem inklusiven Verständnis von Entwicklung, Erziehung und gesellschaftlicher Teilhabe. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen werden dabei nicht isoliert betrachtet, sondern immer im Zusammenhang mit ihrem sozialen und familiären Umfeld.
Unterstützungsbedarfe sollen künftig stärker ganzheitlich betrachtet und aus einer gemeinsamen fachlichen Perspektive heraus bearbeitet werden. Dadurch können Hilfen besser auf individuelle Lebenssituationen abgestimmt werden.
Inklusive Zusammenarbeit ist bereits Teil der Praxis
Für die alsterdorf assistenz ost ist dieser Ansatz in vielen Arbeitsfeldern bereits gelebte Realität. Besonders an den Schnittstellen zwischen Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe zeigt sich, dass unterschiedliche Unterstützungsbedarfe oft eng miteinander verbunden sind.
Belastende familiäre Situationen können beispielsweise Auswirkungen auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen haben und verschiedene Formen der Unterstützung erforderlich machen. In solchen Fällen ist eine enge Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachbereiche entscheidend.
Der aktuelle Film der aaost greift das Thema inklusive Unterstützung im Kinder- und Jugendbereich praxisnah auf und gibt Einblicke in die Arbeit vor Ort.
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Weitere InformationenTeil eines langfristigen Reformprozesses
Das IKJHG ist Teil eines längerfristigen Reformprozesses, der bereits mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz begonnen hat und nun schrittweise weiterentwickelt wird.
Ziel bleibt eine möglichst einheitliche, bedarfsgerechte und inklusive Unterstützung für alle jungen Menschen – unabhängig davon, welche individuellen Voraussetzungen oder Unterstützungsbedarfe sie mitbringen.
Gemeinsam inklusive Strukturen weiterentwickeln
Die weitere Entwicklung hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe wird auch künftig eine gemeinsame Aufgabe bleiben – innerhalb der Organisation ebenso wie im Austausch mit Fachöffentlichkeit, Partner*innen und Netzwerken.
Für die aaost bietet die Reform zugleich die Möglichkeit, bestehende Angebote weiterzuentwickeln und inklusive Unterstützung noch stärker am individuellen Bedarf von Kindern, Jugendlichen und Familien auszurichten.