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Eine eigene Wohnung für die ganze Familie– mit der Sicherheit einer Hausgemeinschaft und Unterstützung rund um die Uhr. Das bieten wir Eltern mit Unterstützungsbedarf und ihren Kindern in Neu-Allermöhe im Osten von Hamburg.
In einem der vielen Mehrfamilienhäuser haben wir elf 1- bis 3-Zimmerwohnungen für Familien angemietet. Zusätzlich gibt es einen Gemeinschaftsraum mit Küche für die Bewohner*innen. Kinderstimmen, Fahrräder am Eingang, Sieb und Schaufel im Sandkasten vor der Haustür: Dass hier viele junge Familien leben, sieht man sofort! Sie schätzen die ruhige Lage, die guten Einkaufsmöglichkeiten und die Nähe zu Kitas und Grundschulen sowie zum Westensee mit seinem Strand.
Die Begleitung durch das Team richtet sich dabei nach den Bedürfnissen aller Familienmitglieder. Ein interdisziplinäres Assistenzteam aus Erzieher*innen, Heilerziehungspfleger*innen und Sozialpädagog*innen bietet eine ganzheitliche Unterstützung, die sich an den individuellen Bedürfnissen der Familienmitglieder orientiert. Die Begleitung umfasst sowohl die Förderung der eigenen Hilfebedarfe der Eltern als auch die gezielte Unterstützung bei der Weiterentwicklung ihrer Erziehungskompetenz. Besonders in herausfordernden Lebenslagen erfahren Mütter und Väter* gezielte Entlastung und können Schritt für Schritt in ihre Rolle als Eltern hineinwachsen. So sind sie in der Lage, ihren Kindern eine verlässliche, sichere und entwicklungsfördernde Umgebung zu bieten und eine altersgerechte Entwicklung zu ermöglichen.
Mitarbeiter*innen und Eltern lernen aber nicht nur von-, sondern auch miteinander: So finden zum Beispiel gemeinsame Fortbildungen wie 1. Hilfe am Kind statt.
Wichtigste Bezugspersonen für die Kinder bleiben die Eltern. Unser Team unterstützt sie dabei, Verantwortung zu übernehmen, zuverlässig zu sein, aber auch Freiraum zu gewähren. So werden die Familien im Zusammenleben gestärkt. Neben einer Nachtbereitschaft wird bei Neugeborenen für eine gewisse Zeit zusätzlich ein Nachtdienst eingerichtet.
Leistungen
| Begleitete Elternschaft (§ 34 SGB VIII/ § 53 SGB XII) |
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Neuallermöhe
Die Lage in Neu-Allermöhe punktet mit:
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