Mitarbeiter*innenvertretung (MAV) und
Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Mitarbeiter*innenvertretung (MAV)

  • betriebliche Interessenvertretung nach kirchlichem Arbeitsrecht
  • vertritt die Interessen der Mitarbeiter*innen
  • ähnelt einem Betriebsrat
  • 11 Mitglieder werden in regelmäßigem Zyklus gewählt und für dieses Engagement freigestellt

Schwerbehindertenvertretung (SBV)

  • gewählte betriebliche Interessenvertretung (§§177-180 SGB IX)
  • vertritt die Interessen von schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten im Betrieb
  • auch Vertrauensperson genannt

Kontakt

Mitarbeiter*innenvertretung

Telefon:

040. 69 79 81 41

Kontakt

Christiane Lipski
Schwerbehinderten-Vertrauensperson

Telefon:

040. 69 79 81 59