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Lebendig und vielfältig: Unser jüngstes Assistenz- und Wohnangebot steht seinem Heimatviertel Wandsbek in nichts nach. Im Neubau in der Bovestraße wohnen Menschen mit und ohne Unterstützungsbedarf zusammen. Alle können sich hier einbringen und die Zukunft des Hauses mitgestalten.
Seit Juni 2020 leben 60 Personen in dem inklusiven Wohnangebot in der Bovestraße. Dieses Gebäude ist ein barrierefreier Neubau, der Platz für bis zu 60 Personen bietet. 25 von ihnen sind Menschen mit Assistenzbedarf, die unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Die übrigen Mitglieder der Hausgemeinschaft sind eine bunte Mischung aus Familien, Paaren, anderen Singles und WGs.
Da dieses Wohnprojekt noch ziemlich „frisch” ist, gibt es jede Menge Möglichkeiten, sich einzubringen und eigene Vorstellungen von inklusiver Nachbarschaft mitzugestalten. Das ist spürbar – und auch sichtbar: Ob bei der individuellen Einrichtung der Einzelwohnungen und Wohngemeinschaften oder bei der Planung von gemeinsamen Aktivitäten.
Gestaltungsmöglichkeiten bieten sich auch im hauseigenen Gemeinschaftsraum, der als Nachbarschaftstreff rund 40 m² des Erdgeschosses einnimmt. Hier finden regelmäßig Veranstaltungen statt, die von den Mieter*innen des Hauses geplant werden. Und zu unseren Mitarbeitenden ist es auch nicht weit: Unser Assistenzbüro befindet sich ebenfalls im Erdgeschoss des Hauses.
Unsere Klient*innen im Alltag und in ihren individuellen Lebenslagen zu begleiten, das ist der Kern dieses Angebotes. Selbstständigkeit, Teilhabe und Inklusion spielen in der Bovestraße tragende Rollen: Da das Wohnhaus erst seit 2020 genutzt wird, können hier alle ihre Vorstellungen von einem guten und wertschätzenden Miteinander in die Tat umsetzen. Und das gilt für Mitarbeitende und Bewohner*innen gleichermaßen.
Ausstattung und Leistungen
Anzahl der Klient*innen | 25 |
Barrierefrei | teilweise |
1-Personen-Wohnung | |
4-er Wohngemeinschaft | |
Gemeinschaftsraum für die Hausgemeinschaft |
Balkon | teilweise |
Innenhof | teilweise |
Nachtbereitschaft | |
Wohnen mit Assistenz (§78 SGB IX) |
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